Zahnbleichen – Bleaching | Graz

Der Begriff Zahnbleichen beschreibt die Aufhellung dunkler, verfärbter Zähne. Jedoch muss beachtet werden, dass durch die individuelle Zahnfarbe jedes Menschen der Grad der Aufhellung eingeschränkt ist.


Vor jedem Bleaching sind eine Kontrolluntersuchung der Zähne und eine professionelle Zahnreinigung notwendig.

Wichtig: Gebleicht werden können nur Zahnflächen!
Kronen und Füllungen können nicht gebleicht werden!


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Bleichen vitaler Zähne und devitaler Zähne (wurzelbehandelte Zähne).

1. Das Bleichen vitaler Zähne 
(„externes Bleichen“)

Hier muss man zwischen dem „Homebleaching“ und dem „Officebleaching“ unterscheiden. Unter Homebleaching versteht man das Bleichen der Zähne zu Hause unter ärztlicher Anleitung. Der Begriff „Officebleaching“ bezeichnet das Bleichen der Zähne in der Ordination durch den Zahnarzt.

2. Das Bleichen devitaler Zähne
(„internes Bleichen“)

  • Ist ein Zahn wurzelbehandelt, kommt es häufig vor, dass sich diese Zähne dunkel verfärben. Um diese dunkle Verfärbung aufzuhellen, muss man die betroffenen Zähne von innen heraus bleichen. Die Zahnkrone, der sichtbare Teil des Zahnes, wird mit dem Bohrer ausgeschachtet und ein Bleichmittel eingefüllt. Diese Substanz wird bis zur gewünschten Aufhellung im Zahn belassen.
  • Für beide Varianten wird Wasserstoffperoxid bzw. Carbamidperoxid in verschiedenen Konzentrationen zum Bleichen der Zähne angewandt.

    Welche Faktoren können eine Zahnaufhellung negativ beeinflussen:

    • Mangelhafte Mundhygiene
    • Rauchen
    • regelmäßiger Rotweingenuss
    • regelmäßiger Kaffee- bzw. Teegenuss

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